Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Das IT-Recht – man spricht auch vom Computerrecht, EDV-Recht, Internetrecht, Multimediarecht oder Informatikrecht - beschäftigt sich mit allen Fällen, die im weitesten Sinne Computer, Telefon oder Internet betreffen. In dem Maße, in dem das Internet und soziale Netzwerke zum allgegenwärtigen Teil unseres Lebens geworden sind, sind auch die Problemstellungen und Rechtsunsicherheiten in diesem Umfeld gewachsen. Denn die IT verändert sich rasant und hat oft tiefgreifende Einflüsse auf Wirtschaft und Gesellschaft. Das bestehende Recht kann der neuen Situation dabei nicht immer gerecht werden. So erschwert eine große Anzahl von Sonderregelungen die Rechtsberatung in diesem sowohl für Unternehmen als auch für Privatnutzer brisanten Bereich zusätzlich.
Für Unternehmen lauern Fallstricke vor allem beim:
- E-Commerce (Online-Business) hinsichtlich Vertragsgestaltung, AGB oder Impressum
- Digitalen Marketing hinsichtlich Kennzeichen- und Domainrecht, Urheber- und Namensrecht sowie dem Datenschutz (besonders bei Cloud-Anwendungen und Marketing in sozialen Netzwerken) sowie dem Recht der Telekommunikation
- aber auch z.B. bei der Auftragsgestaltung und Überwachung von Programmierarbeiten
Mehr als auf anderen Gebieten besteht hier stets die Gefahr nicht nur zum Opfer einer Rechtsverletzung zu werden, sondern auch unbeabsichtigt zum Täter zu werden. Unternehmen, die Geschäfte im Internet tätigen oder deren wichtigste Geschäftsprozesse auf IT aufbauen, ist eine Rechtsprüfung und -beratung daher dringend empfohlen.
Private Nutzer hingegen sind vor allem gefährdet durch Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen (vor allem beim Thema Filesharing und in sozialen Netzwerken). Die unübersichtliche Rechtslage aber auch ein mangelndes technisches Verständnis führen auf diesem Gebiet besonders häufig zu ungewollten oder unbewussten Rechtsverletzungen. Unwissenheit schützt aber nur in Ausnahmefällen.