Markenrecht: Flüge sind keine Marken

Reservierung einer ähnlichen Domain

Das OLG Dresden hat in seiner Entscheidung vom 25.03.2014 Az.: 14 U 1364/13 dem Internetportal fluege.de den Schutz für die verwendete Domain verweigert.

In der zitierten Entscheidung ging es um einen Streit zwischen den Betreibern der Seiten fluege.de und flüge.de. Der Inhaber der Domain fluege, der sein Portal mit großem Aufwand bewirbt, wollte dem Konkurrenten die Nutzung seiner Domain verbieten. Er machte geltend, dass dieser die Ähnlichkeit der Domains ausnutze.

Voraussetzung Bestand einer Marke

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Probleme mit Domainnamen? Foto: © Denys Rudyi – Fotolia.com

Das OLG hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass die verwandte Domain keinen Schutz als Unternehmenskennzeichen im Sinne des § 5 Abs.2 MarkenG genießt. Grundsätzlich können Domains zwar sehr wohl als Marke geschützt sein. Sie müssen dafür allerdings dieselben Voraussetzungen erfüllen wie jede andere Marke auch. Dazu muss das verwandte Kennzeichen Unterscheidungskraft besitzen oder Verkehrsgeltung haben. Eine Feststellung zur Verkehrsgeltung wurde im Verfahren nicht getroffen.

Der verwandten Domain fehlt es vielmehr schon an Unterscheidungskraft. Regelmäßig fehlt es einem Kennzeichen dann an der Unterscheidungskraft, wenn ein Begriff lediglich beschreibender Natur ist. Hintergrund ist, dass so ein Mindestmaß an Wettbewerb gewährleistet werden soll und nicht einzelne Anbieter ganze Bereiche für sich allein blockieren können. Den Begriff Flüge hat das OLG als rein beschreibender Natur angesehen. Aus dem Begriff kann gefolgert werden, dass über die Website Flüge vermittelt werden. Die Vermittlung von Flügen soll nicht als Marke geschützt werden können. Die Domain weist keine weiteren Merkmale auf, die ihr Unterscheidungskraft verleihen könnten. Daher besteht für sie kein Markenschutz.

FAZIT:

Die Entscheidung zeigt die Schwierigkeit eine passende Domain für ein Unternehmen zu finden.

Die Verwendung allgemeiner bzw. beschreibender Begriffe kann zwar unter Marketinggesichtspunkten vorteilhaft sein. Damit können leicht eingängige Slogans gestaltet werden. Allerdings lässt sich die so erworbene bzw. geschaffene Bekanntheit nur schwer vor dem Zugriff Dritter schützen. Gerade durch die Einführung der neuen TopLevelDomains (nTLDs) ist eine Registrierung aller entsprechenden Domains fast unmöglich geworden.

Daher ist es umso wichtiger die Vor- und Nachteile einer Domain bereits im Vorfeld abzuwägen.

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