Verkehrsrecht

Sie sind geblitzt worden? Foto: © Sven Grundmann - Fotolia.com

Das Verkehrsrecht umfasst alle zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Sachverhalte, die mit Fahrzeugen und dem Straßenverkehr in Verbindung stehen. Es betrifft also alle Vorgänge vom Kauf oder dem Leasing eines Fahrzeuges, über Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und Bußgeldsachen bis hin zu Führerscheinentzug und Strafverfahren bei Nötigung oder fahrlässiger Körperverletzung.

Die rechtlichen Fragen stecken dabei oft im Detail und betreffen im Wesentlichen drei Aspekte.
1. Kosten. Diese reichen von Abschleppkosten, über Gutachten und die Abrechnung auf Gutachtenbasis, Mietwagen, Sachverständige und Schmerzensgeld bis zu Wertermittlung und Wiederbeschaffungswert.
2. Haftungsfragen wie die Halterhaftung und das Mitverschulden (Schadensquotelung).
3. Strafrechtliche Vorwürfe wie Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) oder fahrlässige Körperverletzung.

Mit Einführung des neuen Punktesystems zum 01.05.2014 ergeben sich bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung für Beschuldigte zudem viele neue Fragen aber auch Chancen.

 

Nutzung einer Dashcam

In jüngster Zeit stellt sich auch immer wieder die Frage nach der Verwertbarkeit der Aufnahmen durch sogenannte Dashcams. Gerichte entscheiden bisher in diesem Bereich sehr unterschiedlich (Urteile zu Dashcams 1, 2, 3).

Wie aus den Urteilen zu ersehen ist bewegt man sich hier (sofern es um die Verwertbarkeit der Aufnahmen geht) weniger im Bereich des klassischen Verkehrsrechts als vielmehr im Bereich des Datenschutzes und der allgemeinen Persönlichkeitsrechte.