Bußgelder und Punkte

Neuerung Punktesystem

Das neue Punktesystem ist zum 01.05.2014 in Kraft getreten.

Die Neuregelung wurde mit dem Ziel geschaffen eine Vereinfachung herbeizuführen. Die Obergrenze für die Punkte wurde von 18 auf 8 Punkte gesenkt. Gleichzeitig werden für einzelne Verstöße nur noch 1-3 Punkte vergeben, statt wie bisher 1-7 Punkte.

Allerdings ist die Punktevergabe nun auch stärker Einzelfallabhängig. So können Straftaten wie z.B. Nötigung oder fahrlässige Körperverletzung (die bisher einheitlich mit 5 Punkten bestraft wurden) jetzt mit 2 oder 3 Punkten bestraft werden. Abhängig davon wie der Vorfall zu beurteilen ist. 3 Punkte gibt es, wenn ein Entzug der Fahrerlaubnis ausgesprochen wurde. 2 Punkte gibt es, wenn lediglich ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Somit kann Ihr Anwalt jetz mehr für Sie bewegen und es ist sinnvoller einen Solchen hinzuzuziehen.

Neue Regelung Tilgungsfristen

Zudem läuft nunmehr bei jedem Verstoß eine eigene Tilgungsfrist.

Wenn für einen Verstoß 1 Punkt auferlegt wird, dann wird dieser nach 2,5 Jahren getilgt.

Wenn für einen Verstoß 2 Punkte auferlegt werden, dann werden diese nach 5 Jahren getilgt.

Wenn für einen Verstoß 3 Punkte auferlegt werden, dann werden diese nach 10 Jahren getilgt.

Umrechnung bisherige Punkte

Die bisher im Zentralregister aufgenommenen Punkte werden umgerechnet. Umrechnung der alten Punkte: Die bisher angesammelten Punkte werden in das neue System überführt. Die bisherige Regelung zu den Tilgungsfristen bleibt noch 5 Jahre anwendbar. Das heißt, dass für Verstöße mit entsprechend langer Tilgungsfrist erst nach 5 Jahren die Löschung eintritt.

Umrechnungstabelle

Umrechnung Punktesystem Alt auf Neu
Punktestand alt Punktestand Neu
1-3 1
4-5 2
6-7 3
8-10 4
11-13 5
14-15 6
16-17 7
18 8