Computerspielrecht: Dauerhafte Sperre Account

Sperrung wegen Missachtung der Regeln

Das Amtsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 19.05.2015 Az.: 8 C 377/14 über die Zulässigkeit der Sperrung mehrerer Accounts eines Nutzers bei einem Onlinespiel entschieden.

Bei der Beklagten handelt es sich um die gameforge 4d GmbH. Diese ist Betreiber des Massively Multiplayer Online Roleplay Game (MMORPG) Metin2. Dieses Spiel ist Free-to-Play. Nutzer können sich grundsätzlich kostenlos den Client herunterladen, Accounts erstellen und die Software nutzen. Die Accounts des Klägers sind gesperrt worden bzw. der Nutzungsvertrag wurde ihm gekündigt. Die Kündigung erfolgte nachdem der Kläger mehrere Verstöße begangen haben soll. Der Kläger soll andere Spieler öffentlich beleidigt haben. Er soll diese blockiert bzw. Mitspieler (entgegen der Regeln) attackiert haben. Gegen die Kündigung bzw. die Sperrung seiner Accounts wehrt sich der Kläger.

Kündigungsrecht

Das Gericht hat die fristlose Kündigung bzw. die Sperrung der Accounts für zulässig erachtet. Bei dem Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Nutzer handele es sich um einen gemischten Vertrag. Dieser enthalte Elemente der Leihe und des Auftrages. Sowohl das Recht der Leihe als auch Auftragsrecht ermöglichen eine sofortige und grundlose Beendigung des Vertragsverhältnisses. Zudem sehen auch die AGB der Beklagten ein sofortiges Kündigungsrecht vor. Daher sei die fristlose Kündigung möglich.
Das Gericht hält die sofortige Beendigung des Vertrages auch nicht für unangemessen oder treuwidrig. Dies sei vor allem deshalb nicht gegeben, weil das Verhalten des Klägers den Ausschlag für die Kündigung gegeben habe. Der Kläger konnte das ihm vorgeworfene Fehlverhalten im Verfahren nicht widerlegen.
Zudem stehe es dem Anbieter eines Online-Spiels frei darin Regeln für das von ihm betriebene Spiel festzulegen und die Einhaltung dieser Regeln einzufordern.

FAZIT:

Nach diesem Urteil haben Anbieter bei Free-to-Play Titeln sehr weitgehende Rechte im Umgang mit ihren Nutzern.

Meinung:

Leider wurde in dem Urteil das eigentliche Finanzierungsmodell der Beklagten nicht thematisiert. Die angebotenen Spiele sind nicht nur kostenlos. Die Beklagte finanziert die Spiele über sogenannte Micropayments. Also kleine Zahlungen durch die sich Spieler Vorteile bzw. die in-Game-Währung kaufen können. Die Vorteile aus solchen Zahlungen hätte der Nutzer durch die Kündigung endgültig verloren. Fraglich ist daher ob eine fristlose Kündigung auch in einem solchen Fall angemessen wäre.
Fraglich ist auch ob der Vertrag wirklich als Leihvertrag angesehen werden kann. Wesentliches Merkmal der Leihe ist die Unentgeltlichkeit. Die Beklagte hat die Software aber mit Gewinnerzielungsabsicht überlassen. Einzig besteht beim Modell der Beklagten kein unmittelbarer Zwang für den Download selbst oder die Nutzung etwas zu bezahlen.
Müssen die Nutzer jetzt mit zweierlei Maß gemessen werden?

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