Insolvenzanfechtung

Forderungschreiben mit Insolvenzanfechtung erhalten?

Sie haben ein Schreiben von einem Insolvenzverwalter bekommen? Dieser fordert Sie dazu auf ihm Geld zu überweisen? Sie haben von der Firma die der Insolvenzverwalter benennt tatsächlich irgendwann einmal Geld erhalten? Nun stellt sich die Frage ob Sie dieses Geld zurückzahlen müssen.

Hintergrund solcher Forderungen ist oft eine Insolvenzanfechtung. Eine solche Anfechtung ist nur innerhalb enger Grenzen statthaft. Dass Sie es mit einer Insolvenzanfechtung zu tun haben erkennen Sie daran, dass in dem Schreiben auf eine Norm verwiesen wird die zur Anfechtung berechtigt. Dies ist meist § 130 InsO (kongruente Deckung), § 131 InsO (inkongruente Deckung), § 133 InsO (vorsätzliche Benachteiligung) oder § 134 InsO (unentgeltliche Leistung).

Warum gibt es überhaupt einen solchen Anspruch?

Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es zu Unrecht ausgezahlte Gelder wieder zu beschaffen und diese nach dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung zu verteilen.
Ob eine Zahlung nach dem Gesetz zu Unrecht erfolgt ist ergibt sich aus den Regelungen zur Anfechtung §§ 129 ff InsO.

Was tun bei einer Insolvenzanfechtung?

Dass Sie ein Schreiben vom Insolvenzverwalter erhalten haben heißt nun nicht automatisch, dass Sie auch etwas bezahlen müssen. Es gibt immer noch einige Insolvenzverwalter die pauschal jede Zahlung anfechten die ein Unternehmen in den letzten Monaten vor der Stellung des Insolvenzantrages getätigt hat. Daher macht es Sinn ein solches Schreiben prüfen zu lassen.

Gerne schaue ich mir das Schreiben für Sie an, bespreche es mit Ihnen und gebe eine erste Einschätzung ab, ob ein Vorgehen gegen die Anfechtung Sinn macht. Bitte nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu mir auf.