Reiserecht

Der Urlaub sollte die schönste Zeit im Jahr sein. Leider kommt es immer häufiger zu Diskrepanzen zwischen versprochenen oder erwarteten Leistungen und der Realität am Urlaubsort oder auf dem Weg dahin. So finden wir in diesem Sektor vermehrt Rechtsstreitigkeiten. Diese reichen von der klassischen Minderung des Reisepreises, weil die Reise nicht dem Angebot bzw. den Erwartungen entsprach über Ersatzansprüche für einen verlorenen oder verspätet gelieferten Koffer bis hin zu Ersatzansprüchen für Flugverspätung, Überbuchung oder Annullierung von Flügen (nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG).

Leider gestaltet sich für Privatpersonen eine Verhandlung bzw. einvernehmliche Streitbeilegung mit den meisten Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften sehr schwer bis unmöglich. Diese antworten generell mit Standardschreiben und versuchen häufig ihre Kunden mit Minimalbeträgen abzufertigen. Da es keine festen Minderungsquoten gibt, liefern lediglich bereits ergangene Urteile einen Anhaltspunkt zur Festlegung eines angemessenen Minderungsbetrages.
Schon allein deswegen ist bei Streitigkeiten mit Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften ein fachkundiger Rechtsbeistand sinnvoll.