Mietminderung

Das Folgende gilt nur für privat vermietete Wohnungen. Im gewerblichen Bereich kann das Recht zur Mietminderung eingeschränkt oder an besondere Voraussetzungen geknüpft sein.

Die Mietminderung tritt von Gesetzes wegen ein und kann daher ohne Fristsetzung erfolgen.

Die genaue Höhe einer zulässigen Mietminderung ist einzelfallabhängig. Als Anhaltspunkt können Urteile herangezogen werden die zu ähnlichen Fällen ergangen sind. Folgende Urteilssammlung wurde von Kollegen erstellt:

Urteilssammlung