Filesharing

Urheberrechtsverletzung im Rahmen der Internetnutzung

Verletzung urheberrechtlich geschützter Inhalte Foto: © fotomek - Fotolia.com

Für Privatpersonen entstehen Rechtsfälle im IT-Recht vor allem durch das Filesharing und die Nutzung sozialer Netzwerke.

Unter Filesharing versteht man die Weiterverbreitung von Filmen, Musik oder Computerspielen über das Internet. Die Weitergabe erfolgt in unterschiedlichsten Formen über an sich legale Plattformen bzw. Techniken. Die Methoden reichen dabei vom einfachen, sogenannten Streaming, also dem „Senden“ von Daten über das Internet wie es zum Beispiel bei Youtube der Fall ist, über Downloads, also das Herunterladen von Daten auf die eigene Festplatte wie bei Rapidshare oder megaupload bis hin zu P2P-Anwendungen wie Bittorent oder Gnutella. Mit diesen P2P-Applikationen können Dateien nicht nur von einem Server heruntergeladen sondern auch von Nutzer zu Nutzer weiterverteilt werden. Ähnliches gilt für das Teilen geschützter Inhalte in sozialen Netzwerken.

Rechtliche Fragen ergeben sich dabei in der Regel aus dem Urheberrecht, also dem nachvollziehbaren Interesse der Unternehmen bzw. Künstler für eine erbrachte Leistung auch von jedem Nutzer Geld zu erhalten.
Wer Daten über kostenlose Verteilernetzwerke bezieht oder geschützte Inhalte auf sozialen Netzwerken teilt, läuft daher grundsätzlich Gefahr, abgemahnt zu werden. Eine Abmahnung soll in diesem Zusammenhang dazu dienen, einer wiederholten Nutzung zu begegnen und einen Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen.

Unglücklicherweise kommt es dabei immer häufiger vor, dass Abmahnungen auch zu Unrecht ausgesprochen werden. Denn leider hat sich mittlerweile eine regelrechte Abmahnindustrie entwickelt, der es weniger darum geht, ein berechtigtes Interesse geltend zu machen, sondern mit Abmahnungen schnell viel Geld zu verdienen. Überhöhte Summen und sehr kurze Fristen sollten die Betroffenen verunsichern und zu schnellem Handeln zwingen.

Um all ihre Rechte in diesem Zusammenhang ordentlich wahrnehmen zu können und der Gegenseite nicht zu viel zuzugestehen, ist die Begleitung durch einen Rechtsanwalt in jedem Fall sinnvoll.

Ich berate Privatpersonen und Unternehmen zu Urheberrechtsfragen und weiteren IT-Themen.

In der Vergangenheit wurde durch folgende Kanzleien wiederholt abgemahnt:
APW
Baumgarten Brandt
Bäcker
Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe
Brodauf
Carvus Law
CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Copyright Defense
Denecke/von Haxthausen
FAREDS
Faustmann & Mielke
Fuhrmann & Wallenfels
Kornmeier & Partner
Marquort
Munderloh
Nimrod Bockslaff Scheffen
Nümann und Lang
Marko Schiek
Rasch Rechtsanwälte
Reichelt/Klute/Aßmann
Rübenach
Sasse & Partner
Schulenberg & Schenk
Schutt & Waetke
Sebastian
U+C Rechtsanwälte
Waldorf Frommer Rechtsanwälte
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